EXTERN-Logo

Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns:

EXTERN-Haustechnik e.K.
Carl-Benz-Str. 12
33803 Steinhagen

Tel. 05204-9227-0
Fax 05204-922727

info@extern.eu
www.extern.eu

Januar 2024

Aufteilung der CO2-Kosten

Heizkostenabrechnungen sollten angepasst werden

Die gesetzliche Anforderung zur Aufteilung der CO2-Kosten gemäß dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ab dem 1. Januar 2023 betrifft nicht nur Wohnungsunternehmen und private Vermieter, sondern auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Verwalter in Deutschland. Hier sind einige Schlüsselpunkte zu beachten:

Grundlage und Ziel des Gesetzes

Das CO2KostAufG basiert auf der Idee, die Immobilieneigentümer dazu zu motivieren, Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes ihrer Immobilien zu ergreifen. Die CO2-Kosten sollen zwischen Gebäudeeigentümern und -nutzern aufgeteilt werden.

Aufteilung der CO2-Kosten

Die Aufteilung erfolgt gemäß eines Stufenmodells, abhängig vom jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche. Gebäudeeigentümer tragen einen größeren Anteil, je höher der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter ist (bis zu 95 %). Pro Tonne CO2 fallen Kosten an, die jährlich steigen.

Besonderheiten bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Die Situation in WEG ist komplexer, da es eine individuelle Anzahl von Eigentümern mit potenziell unterschiedlichen Anteilen gibt. Die Rollen von Eigentümer und Nutzer sind nicht immer klar getrennt, da die Personen in vielen Fällen identisch sind.

Verpflichtende Aufteilung

Die CO2-Kostenaufteilung ist nur verpflichtend, wenn Wohnungsnutzer und -eigentümer nicht identisch sind. Im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander erfolgt die Aufteilung nicht zwingend.

Empfehlungen für WEG-Verwalter

In der Praxis empfiehlt sich eine rechnerische Aufteilung der CO2-Kosten in WEG, da oft auch ein Teil der Wohnungen vermietet ist. Der CO2-Kostenanteil für den Mieter und den Eigentümer sollte in den Heizkostenabrechnungen ausgewiesen werden. Vermietende Sondereigentümer müssen den Vermieteranteil der CO2-Kosten als "nicht umlegbare Kosten" abziehen.

Selbstnutzung und Energieeffizienz

Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen, können die CO2-Kosten als Indikator für die Energieeffizienz der Heizanlage betrachten. Ein steigender CO2-Preis kann die Kosten für Eigentümer erhöhen und das Potenzial für Energieeffizienzmaßnahmen aufzeigen.

WEG-Verwalter sollten sich mit den Details des CO2KostAufG vertraut machen, um die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Heizkostenabrechnung zu erfüllen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Ihre nächsten Themen

Rechtsprechung

News

Funksysteme

Rauchwarnmelder


Wechseln Sie zu EXTERN!

Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?

Wir rufen Sie zur Wunschzeit zurück (Mo-Fr 8.00 - 17.00 Uhr)!

Haben Sie Fragen?

Aufgrund technischer Probleme können wir vorübergehend kein Rückrufformular anbieten. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an info@extern.eu mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns unverbindlich an!