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November 2021
Die Dritte Verordnung zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie ist damit zum 03.11.2021 in Kraft getreten.
Die derzeit wichtigste Änderung darin betrifft die Harmonisierung der Eichfristen. Wärme-, Kalt- und Warmwasserzähler werden nunmehr einheitlich alle 6 Jahre getauscht. Die Verbraucher sollen durch diese einheitlichen Termine entlastet werden.
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