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September 2015

Auswirkungen der Kostenabtrennung mit Wärmezählern

Warmwasserkosten nach §9 HeizkV

Zur Umsetzung der Kostenabtrennung mit Wärmezählern nach § 9 HeizkV gibt es bisher noch keine Rechtsprechung (Stand September 2015).

Daher sind im Folgenden nur einige Auswirkungen zu nennen, die dieser Teil der Heizkostenverordnung mit sich bringen wird:

  • Selbst wenn man die Umwandlungsverluste nicht berücksichtigt, sind deutliche höhere Kostenanteile für Warmwasser zu erwarten; dies kann pro Kubikmeter Wasser bis in den dreistelligen Bereich gehen).
  • Die Legionellenprüfung wird zusätzliche Kosten verursachen.
  • Es wird zu Kostenverschiebungen unter den Nutzern einer Liegenschaft kommen, und damit sowohl zu Rück- und Nachzahlungen.

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