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September 2022

Die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" (EnSikuMaV)

Erhöhte Mitteilungspflichten und -aufgaben für die Wohnwirtschaft

Die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" (EnSikuMaV) ist zum 01.09.2022 in Kraft getreten. Mit ihr versucht die Bundesregierung, durch vermehrte Verbraucherinformation Einsparpotentiale vor allem in der Gasversorgung zu aktivieren. Die Verordnung wirkt sich auf Wohnungseigentümer wie auch auf Messdienstunternehmen aus. Im folgenden geht es ausschließlich um den Aspekt der Belieferung von Gebäuden mit Gas und Wärme.

Die Verordnung sieht vor, dass die entsprechenden Versorger Informationen an Wohngebäudeeigentümer übermitteln.
Für Gebäude mit mehr als 10 Wohneinheiten sieht die Verordnung vor einen erhöhten Informationsfluss hin zu den Nutzern vor:

  • Die Informationen der Versorger sollen an die Nutzer weitergegeben werden.
  • Zusätzlich sollen diese Nutzer auch bis zum 31.10.2022 vom Gebäudeeigentümer mit weiteren Informationen ausgestattet werden, dazu zählen u. a. konkrete Informationen über den Verbrauch der jeweiligen Wohneinheit, die zu erwartenden Kosten und Kostensteigerungen (bei unverändertem Verbrauch) sowie konkrete Einsparpotenziale.
  • Den Nutzern sind bis zum 31.10.2022 Kontaktinformationen und eine Internetadresse zur Verfügung zu stellen, damit sie sich über Energieeffizienzverbesserung, Vergleichsprofile und objektive technische Spezifikationen für energiebetriebene Geräte informieren können. Dazu zählen z.B. Verbraucherorganisationen und Energie-Agenturen. Die Hinweispflicht gilt als erfüllt, wenn ein Hinweis auf das Internet-Angebot der Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ gegeben wird.

Bei kleineren Gebäuden mit weniger als 10 Wohneinheiten muss der Eigentümer keine konkreten Spezifikationen nennen; die Information über den Verbrauch ist aber dennoch weiterzuleiten.

Als Messdienstunternehmen steht EXTERN seinen Kunden zur Seite, wenn auch für uns derzeit nicht vollständig eindeutig ist, wie einige Begrifflichkeiten der EnSikuMav zu verstehen sind.
Wenn Sie oder Ihre Hausverwaltung Interesse an einer kostenpflichtigen Zwischenablesung oder Schätzung auf Basis von Heizgrad- bzw. Tagzahlen haben, dann nehmen Sie Kontakt mit uns aus. Wenn Sie die Heizgrad- oder Tagzahlen selbst schätzen möchten, so geben wir diese kostenfrei an die Versorger weiter. Sprechen Sie uns an!

Weitere Informationen auch auf dieser externen Webseite:

https://www.energiewechsel.de

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