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Oktober 2013

Energieeinsparverordnung mit neuen Pflichten

Aus für 30 Jahre alte Heizungen

Das Bundeskabinett hat mit der im Oktober 2013 verabschiedeten neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) einige Regelungen verschärft.

So müssen 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen, die vor 1985 eingebaut wurden, bis 2015 ausgetauscht werden. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen, und zwar für:

  • Niedertemperaturheizkessel und Brennwertkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad
  • Hauseigentümer, die seit Februar 2002 in Häusern wohnen, deren Heizung 30 Jahre alt ist

Die neuen Regelungen gelten voraussichtlich ab 1. Mai 2014.

Neue Regeln auch für Neubauten

Ab 2016 soll der Primärenergiebedarf bei Neubauten um 25 Prozent sinken. Durch bessere Gebäudedämmung soll eine Absenkung des Wärmebedarfs um durchschnittlich 20 Prozent erreicht werden. Mieter und Käufer sollen durch den Vermerk der Energieeffizienzklasse im Energieausweis Hinweise erhalten, welchen Energieverbrauch sie zu erwarten haben.

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