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August 2008
Gemäß eines Beschlusses des Bundesrates vom Juli 2008 tritt das Erneuerbare-Energien-Wärmgesetz (EEWärmeG) nun endgültig in Kraft.
Neubauten mit Bauantragsstellung ab dem 1. Januar 2009 unterliegen damit der Pflicht, den Wärmeenergiebedarf zu einem gewissen Anteil aus erneuerbaren Energien zu decken. Hierzu zählen z.B. Biomasse, Geothermie, Umweltwärme oder auch solare Strahlungsenergie.
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