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August 2008

Erneuerbare-Energien-Wärmgesetz tritt in Kraft

Verpflichtender Einsatz erneuerbarer Wärmeenergie für Neubauten ab Januar 2009.

Gemäß eines Beschlusses des Bundesrates vom Juli 2008 tritt das Erneuerbare-Energien-Wärmgesetz (EEWärmeG) nun endgültig in Kraft.

Neubauten mit Bauantragsstellung ab dem 1. Januar 2009 unterliegen damit der Pflicht, den Wärmeenergiebedarf zu einem gewissen Anteil aus erneuerbaren Energien zu decken. Hierzu zählen z.B. Biomasse, Geothermie, Umweltwärme oder auch solare Strahlungsenergie.

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