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Update September 2007
Die Neuregelung der Energie-Einsparverordnung (EnEV 2007) wird zum 01.10.2007 in Kraft treten. Darin sind gestaffelte Fristen genannt, wann für welchen Gebäudetyp welche Art von Energieausweis vorzulegen ist.
Energieausweise gelten 10 Jahre und enthalten allgemeine Modernisierungsempfehlungen. Sie sind (gemäß der o.g. Fristen) vorzulegen bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit. Je nach staatlichem Förderprogramm wird die Vorlage eines Bedarfausweises verlangt.
Bedarfsausweis Der Gesamtwärmeverlust des Gebäudes wird ermittelt, indem die Verluste durch jeden Teil der Außenhaut (Fenster, Mauer, Dach, Keller) aus dem Wärmewiderstand und der jeweiligen Fläche errechnet wird. Das verhältnismäßig aufwändige Verfahren liefert wertvolle Informationen, wo Verbesserungen der Dämmung am Günstigsten vorgenommen werden können.
Verbrauchssausweis Der Gesamtwärmeverlust des Gebäudes wird aus der tatsächlich verbrauchten Heizenergie in einem bestimmten Zeitraum errechnet. Mehrere Faktoren können die Genauigkeit erheblich verfälschen, und das Verfahren liefert keine Anhaltspunkte zur Verbesserungen in der Dämmung. Da das Verfahren viel einfacher ist, ist der Ausweis viel kostengünstiger.
Energieanalyse Mit unserem
Energieanalyse-Rechner, der auf der Methode des Verbrauchsausweises
basiert, können Sie auf unserer Webseite kostenlos die Energieeffizienz
Ihres Gebäudes beurteilen. Abhängig von Ihrem Wohnort und dem
Klimaverlauf der von Ihnen gewählten Heizperiode fließt ein Klimafaktor
in die Berechnung mit ein, um aussagekräftigere Werte zu erhalten.
Der Energieanalyse-Rechner stellt keinen Ersatz für den Verbrauchsausweis dar.
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