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Januar 2026
Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) im Dezember 2021 wurden die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es, Energieverbrauch transparenter zu machen, den Klimaschutz zu stärken und die Digitalisierung im Gebäudebereich voranzubringen.
Für bestehende, nicht fernablesbare Geräte gilt eine Übergangsfrist:
Bis spätestens 31.12.2026 müssen alle relevanten Messgeräte auf Funk- bzw. Fernablesetechnik umgestellt sein.
Entscheidend ist dabei nicht, ob ein Gerät noch technisch funktioniert, sondern ob es die gesetzlichen Anforderungen an die fernablesbare Verbrauchserfassung erfüllt.
Mit fernablesbaren Messgeräten wird Ihr Energieverbrauch komfortabel, transparent und zeitgemäß erfasst.
Die Verbrauchsdaten werden automatisch über moderne Funkzähler ausgelesen und an eine zentrale Kommunikationseinheit im Gebäude – das sogenannte Smart Meter Gateway – übertragen.
Von dort werden die Daten sicher verschlüsselt an uns gesendet und professionell verarbeitet.
Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?
Wir rufen Sie zur Wunschzeit zurück (Mo-Fr 8.00 - 17.00 Uhr)!
Aufgrund technischer Probleme können wir vorübergehend kein Rückrufformular anbieten. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an info@extern.eu mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns unverbindlich an!