EXTERN-Logo

Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns:

EXTERN-Haustechnik e.K.
Carl-Benz-Str. 12
33803 Steinhagen

Tel. 05204-9227-0
Fax 05204-922727

info@extern.eu
www.extern.eu

März 2009

"Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben"

Umsetzung der Musterbauverordnung in den Bundesländern

§39 der Musterbauverordnung sieht folgendes vor:

"Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben. Dies gilt nicht bei Nutzungsveränderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann."

Die Umsetzung dieser Verordnung in den einzelnen Bundesländern verläuft unterschiedlich. Unsere Tabelle zeigt auf, welche Regelungen die Bundesländer bei Neu- und Bestandsgebäuden bisher getroffen bzw. umgesetzt haben, was den Einbau separater Wasserzähler betrifft.

 

 Bundesland
Neue Gebäude
Bestehende Gebäude
generell
ab / seit
bei Nutzungs-
änderung (~)
generell
ab /seit
Baden-Württemberg
ja
01.01.1996
ja
nein
01.01.1996
Bayern
nein
?
nein
nein
?
Berlin
nein
?
nein
nein
?
Brandenburg
ja
01.07.1994
ja
nein
01.07.1994
Bremen
ja
01.01.1996
ja
nein
01.01.1996
Hamburg
ja
01.09.1994
-
ja
01.09.2004
Hessen
ja
01.06.1994
-
ja (+)
01.06.1994
Mecklenburg-Vorpommern
ja
01.07.1994
ja
nein
01.07.1994
Niedersachsen
ja
01.07.1995
ja
nein
01.07.1995
Nordrhein-Westfalen
ja
01.01.1996
ja
nein
01.01.1996
Rheinland-Pfalz
ja
01.04.1995
nein
nein
?
Saarland
ja
01.08.1996
-
ja (+)
01.08.1996
Sachsen
ja
26.07.1994
ja
nein
26.07.1994
Sachsen-Anhalt
ja
01.09.1994
ja
nein
01.09.1994
Schleswig-Holstein
ja (*)
01.08.1994
nein
nein
?
Thüringen
ja
01.06.1994
ja
nein
01.06.1994

 

~ wenn Aufwand nicht unverhältnismäßig
* ab zwei Wohneinheiten
+ sofern die Wasserinstallation erneuert oder wesentlich geändert wird

Ihre nächsten Themen

Rechtsprechung

News

Funksysteme

Rauchwarnmelder


Wechseln Sie zu EXTERN!

Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?

Wir rufen Sie zur Wunschzeit zurück (Mo-Fr 8.00 - 17.00 Uhr)!

Haben Sie Fragen?

Aufgrund technischer Probleme können wir vorübergehend kein Rückrufformular anbieten. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an info@extern.eu mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns unverbindlich an!