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Februar 2023
In Deutschland fallen für Wohngebäude Kohlendioxidkosten von geschätzt einer Milliarde Euro an, die bisher vollständig von den Mietern zu tragen sind. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das zum 01.01.2023 in Kraft trat, soll dies nun ändern.
Basierend auf der jährlichen Heizkostenabrechnung sollen auch die Vermieter ihren Anteil daran tragen. Die aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) herrührenden Zusatzkosten werden gemäß der energetischen Qualität des Gebäudes auf beide Parteien verteilt. Bei Wohngebäuden gibt es hierfür ein 10-Stufen Modell, bei Nichtwohngebäuden werden die Kosten hälftig geteilt.
Die energetische Qualität beschreibt den Kohlendioxidausstoß je Quadratmeter Wohnfläche und ist über die Heizkostenabrechnung abbildbar. Der Gesetzgeber erhofft sich durch das CO2KostAufG mehr Investitionen der Vermieter in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen.
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