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September 2011

Legionellenprüfung: Trinkwasserverordnung novelliert

Update: Prüfpflicht auf Legionellen für Großanlagen bis 31.12.2013 verlängert

Was sind Legionellen?

Legionellen sind im Wasser lebende Bakterien, die für den Menschen als potentiell gefährlich gelten. Derzeit sind 48 Arten von Legionellen bekannt. Legionellen kommen dort vor, wo Ihnen optimale Bedingungen zur Vermehrung gegeben werden, wie wenn es in den Wohnungen Duschmöglichkeiten, Badewannen- oder Geschirrbrausen oder ähnliche Einrichtungen gibt. Bei diesen Installationsarten kommt es zu einer Vernebelung des Trinkwassers. Durch Einatmen von mit Legionellen (Bakterien) verseuchtem Trinkwasser könnte man am Pontiac-Fieber oder an Legionellose erkranken.

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hat deshalb die Pflicht zur Beprobung und ggfls. die Meldung von auf Legionellen betroffenen Trinkwassererwärmungsanlagen an das Gesundheitsamt vorgeschrieben.

Eigentümer und Verwalter sind betroffen, wenn diese drei Kriterien zutreffen:

  • Es gibt eine zentrale Anlage zur Erwärmung des Trinkwassers.
  • Das Haus verfügt über drei oder mehr vermieteten Wohnungen, von denen mindestens eine Wohnung vermietet ist.
  • Der Warmwasserspeicher hat mehr als 400 Liter Wasser-Volumen oder der Leitungsinhalt zwischen Speicher und Entnahmestelle beträgt mehr als 3 Liter.

Informationen des DVGW zur 3-Liter-Regel

Das sind Ihre Pflichten:

  • Ausstattung des Hauses mit Entnahmestellen (nach VDI 6023, E-DIN 1988-20**, DIN ISO 19458).
  • Erstbeprobung bis spätestens 31.12.2013 lt. Beschluss des Bundesrat 525-12 B vom 12.10.2012.
  • Anzeigepflicht der Trinkwasseranlage beim Gesundheitsamt (§ 13 TrinkwV).
  • Untersuchung alle drei Jahre der Anlage auf Legionellen (§§ 14+15 TrinkwV).
  • Anzeigepflicht bei Befund beim Gesundheitsamt (§ 16 TrinkwV).
  • Informationspflicht gegenüber den Mietern (§ 21 TrinkwV).
  • Dokumentation und 10-jährige Archivierung aller Unterlagen.

Wie Sie am besten vorgehen:

  • Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
  • Wir sollten gemeinsam Ihre betreffenden Liegenschaften besichtigen.
  • Dort legen unsere geschulten Fachkräfte die Entnahmestellen für die jew. Beprobungen fest.
  • Wir kümmern uns um die Beschaffung und den Einbau geeigneter Probenahmeventile und helfen Ihnen bei der Vergabe von erforderlichen Arbeiten eines Installateurs.
  • Wir erstellen ein Stammblatt mit allen relevanten Daten und archivieren dieses.
  • Die Proben werden durch unser Fachpersonal entnommen und umgehend in akkreditierten Laboren mikrobiologisch analysiert.
  • Wir informieren Sie über die Ergebnisse und ggf. das Gesundheitsamt und Nutzer.
  • Archivierung des Laborbefundes über einen Zeitraum von zehn Jahren.
  • Wenn der Analysewert Ihrer Trinkwasseranlage bei der Untersuchung über den festgelegten Grenzwerten lag, veranlassen wir die vorgeschriebene Folgeuntersuchung nach Kategorie C und beraten Sie, welche Maßnahmen am effizientesten und wirksamsten sind – immer in Abstimmung mit dem jew. zuständigen Gesundheitsamt.

Wir entlasten Sie somit individuell und flexibel von allen Aufgaben, die rund um die Legionellenprüfung entstehen.

EXTERN-Tipps

  • Wir übernehmen für Sie die nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vorgeschriebenen Entnahmen von Wasser zur Kontrolle und dokumentieren dies im Rahmen unserer jährlichen Hauptablesung.
  • Wegen der o.g. Pflicht zur Wasserentnahme und somit einer Begehung der möglichst am weitesten entfernten Stelle der Stockwerksverteilung jedes Warmwasser-Steigstranges empfehlen wir Ihnen weiterhin den Einsatz von Mess- und Erfassungsgeräten ohne Funk.

Auch bei der Umsetzung und Überprüfung der Sanierungsmaßnahmen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot hierzu!

Anfrageformular zur Trinkwasserprüfung »

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