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Januar 2019

Messdienst-Branche: Herausforderungen ab 2019

Neue gesetzliche Regelungen erfordern vorbereitende Arbeiten

Ab dem Jahr 2019 kommen auf die Messdienstbranche neue Herausforderungen zu, die überwiegend ab 2020 greifen. Wir haben für Sie die wichtigsten Themen und Deadlines zusammengestellt.

Neue Energieeffizienzrichtlinie der EU

Ab dem 25.10.2020 müssen gemäß der vom EU-Parlament beschlossenen Richtlinie neue installierte Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein. Bestandsgeräte müssen bis zum Jahresbeginn 2027 entsprechend nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Die Ableseintervalle werden enger. Ab dem 25.10.2020 sollen die Daten der fernablesbaren Geräte zweimal pro Jahr Daten zur Verfügung gestellt werden; im Falle einer elektronischen Übermittlung (sofern mit dem Endnutzer vereinbart) soll die Datenübertragung gar vierteljährlich erfolgen.

Die Mitgliedsstaaten müssen ihre nationalen Vorschriften bis zum Stichtag 25.10.2020 erlassen. Die Zeit bis dahin wird sicherlich für reichlich brancheninterne Diskussion sorgen.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Bundesregierung

Das neue GEG ist noch im Entwurfsstadium, hat derzeit aber ein Problem: der Entwurf beruht noch auf der Energieeffizienzrichtlinie von 2012. Die oben angesprochene neue Richtlinie von 2018 ist noch gar nicht berücksichtigt. Es ist noch unklar, ob die 2018er Richtlinie in den bestehenden Entwurf eingearbeitet wird oder ob der jetzige Entwurf erstmal Gesetzesstatus erlangt und dann sehr bald von einer weiteren neuen Version abgelöst wird.

Das GEG fasst die derzeitigen Regelungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energiesparverordnung (EnEV) zusammen. Die wichtigste Änderung für die Messdienste liegt im Bereich der Energieausweise, da an die Modernisierungsempfehlungen erhöhte Anforderungen gestellt werden. Dies erfordert eine weitaus umfassendere Beschäftigung mit dem konkreten Gebäude, was seine baulichen Voraussetzungen betrifft.

Der Dauerbrenner: Die Rauchwarnmelder

Mit Wirkung zum 01.12.2018 ergab sich eine Änderung der Regeln der Technik für die Installation und Instandhaltung. In der neu aufgeteilten DIN 14676 werden nun unterschiedliche Inspektionsintervalle definiert, abhängig davon, ob die Inspektion manuell vor Ort durchgeführt werden muss oder komplett durch Ferninspektion möglich ist. 

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