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Oktober 2012
Hauseigentümer stehen oft vor der Frage, ob sie die Verbrauchserfassungsgeräte kaufen oder mieten sollen. In den letzten Jahren setzt sich die Variante mit den gemieteten Geräten mehr und mehr durch, schätzungsweise sind bereits die Hälfte aller eingesetzten Erfassungsgeräte vermietet.
Dies hat gute Gründe - denn die Miete hat für die Wartung und Abrechnung etliche Vorteile:
Die rechtliche Seite der Umstellung
Möchte ein Hauseigentümer auf gemietete Geräte umstellen, so sollte er einige Dinge beachten. Die Gerätemietkosten sind nur umlagefähig, wenn die Mehrzahl der Nutzeinheiten im abzurechnenden Gebäude der Umstellung nicht widerspricht. Der Vermieter sollte die Nutzer also anschreiben und ein einmonatiges Widerspruchsrecht einräumen; dies nennt man das "Mitteilungsverfahren". Hierbei ist nicht die Gesamtpersonenzahl im Gebäude entscheidend, sondern die Zahl der Nutzeinheiten (in der Regel Wohnungen). Widersprechen 4 von 7 Nutzeinheiten, kann der Vermieter die Kosten nicht umlegen.
Dies bedeutet nicht, dass er die Geräte kaufen muss - er kann diese weiterhin mieten, wenn ihm dies geeignet erscheint. Die Kosten sind dann aber nicht umlagefähig. Es ist daher ratsam, den Mietern im Anschreiben die Vorteile der Gerätemiete darzulegen (s.o.). EXTERN hält entsprechende Vordrucke für Kunden parat (Link s.u.).
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EXTERN unterbreitet Ihnen gern ein Angebot für Gerätemiete, Wartung und Neueichung. Gern übernehmen wir auch die gesamte Abrechnung für Sie!
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