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August 2011
Die 2009 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt die bis dato gültige Wärmeschutzverordnung sowie die Heizanlagenverordnung. Eine Besonderheit der neuen Verordnung ist, dass Eigenheimbesitzer unter bestimmten Bedingungen Fristen einhalten müssen, innerhalb welcher bestimmte Energiesparmaßnahmen umzusetzen sind.
Diese Maßnahmen müssen bis Ende 2011 umgesetzt sein.
Folgende Immobilienbesitzer sind betroffen:
Was ist lt. EnEv zu tun?
Wann entfällt die Nachrüstpflicht trotz o.g. Kriterien?
Die getätigten Maßnahmen müssen den Behörden jederzeit belegt werden können. Die Bauunternehmen sind verpflichtet, die Gesetzmäßigkeit der Maßnahmen in einer Erklärung zu bescheinigen. Vergessen Sie daher nicht, diese Erklärung einzufordern.
Eine Reformierung der EnEV mit weiter erhöhten Standards angesichts des Atomausstiegs ist für 2012 angekündigt.
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