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Juli 2013 (Update)
In Baden-Württemberg sind Neubauten lt. Beschluss vom Juli 2013 sofort mit Rauchwarnmeldern auszustatten; Bestandsgebäude müssen ab Anfang 2015 nachrüsten.
In Rheinland-Pfalz sind die Übergangsfristen bereits erloschen; alle Gebäude müssen mit Rauchwarnmeldern versehen werden. In Hessen sind sie für Neubauten Pflicht, für Bestandsgebäude ab Ende 2014 ebenfalls.
Die meisten Bundesländer (mit Ausnahme von Berlin, Brandenburg und Sachsen) haben Rauchwarnmelder-Verordnungen. Eine aktuelle Übersicht zu Regelungen in den Bundesländern finden Sie auf folgenden Seiten:
» http://www.rauchmelder-fuer-deutschland.de
» www.rauchmelder-lebensretter.de
Grob zusammengefasst gelten in den meisten Bundesländern folgende Regelungen:
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