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Oktober 2012

Monopol der Schornsteinfeger endet am 31.12.2012

Neue Regelungen und Pflichten für Hauseigentümer

Mit dem Ende des Monopols der Schornsteinfeger zum 31.12.2012 müssen sich Hauseigentümer auf neue Regelungen einstellen und sind mehr als bisher in die Pflicht genommen, für rechtzeitige Überprüfungen zu sorgen. Werden diese versäumt, droht ein Bußgeld.

Hier zunächst eine Übersicht jener Arbeiten, die ein Schornsteinfeger typischerweise durchführt:

  • Umweltschutzprüfung: Messung des Abgasverlusts usw. - alle 3 Jahre fällig, bei Anlagen älter als 12 Jahre alle 2 Jahre fällig.
  • Feuerstättenschau: Anlagen werden auf Brandgefahr überprüft, zweimal innerhalb von 7 Jahren Pflicht.
  • Kehrungen: je nach Art und Benutzungsintensität der Anlage
  • Überprüfung vorhandener Anlagen, z.B. Kamin

Was bringt die gesetzliche Neuregelung?

Für jeden Kehrbezirk gibt es weiterhin einen Bezirkschornsteinfeger, der ab 2013 lediglich nur noch für die Feuerstättenschau und Bauabnahme zuständig ist. Für alle anderen Arbeiten können freie Handwerksbetriebe nach Wahl beauftragt werden. Eine Übersicht hierzu findet sich im Schornsteinfegeregister. Die bisherige Regelung, dass Kehrungen bereits durch ausländische Schornsteinfeger (EU-Mitgliedstaat oder Land, das das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum unterzeichnet hat) durchgeführt werden können, bleibt bestehen.

Der beauftragte Schornsteinfeger muss die Abschlussprüfung der zuständigen Handelskammer bestanden haben. Hausbesitzer sollten den Schornsteinfeger vor allem beim Erstbesuch ggf. nach dem Personalausweis und dem Meister-/Gesellenbrief fragen.

Termine und Kosten

Der Bezirksschornsteinfeger muss dem Hauseigentümer seinen Besuch stets 5 Tage zuvor ankündigen, egal welche Maßnahme er durchzuführen beabsichtigt. Im Gegenzug besteht für Hausbesitzer die Pflicht, dem Bezirksschornsteinfeger Zutritt auf das Gelände und in bestimmte Räume zu gewähren, damit er seine Aufgaben erfüllen kann.

Mit der Marktöffnung erwarten Experten sinkende Preise, da die bisherige Gebührenordnung in dieser Form nicht bestehen bleibt. Hier könnte sich das Einholen von Angeboten und der Preisvergleich lohnen.

Dokumentation bei verschiedenen Schornsteinfegern

Nimmt der Hausbesitzer tatsächlich andere Schornsteinfeger in Anspruch, so besteht dennoch die Notwendigkeit einer ordentlichen Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.

Der Bezirksschornsteinfeger trägt in sein Kehrbuch ein, welche Arbeiten er wann durchgeführt hat. Von ihm erhalten Hausbesitzer bis Ende 2012 eine Liste mit durchzuführenden Maßnahmen. Die fristgerechte Durchführung muss dem Bezirksschornsteinfeger nachgewiesen werden, sofern andere Schornsteinfeger zum Einsatz kommen.

Wird die Durchführung und der Nachweis der geforderten Maßnahmen versäumt, drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro.

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