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September 2011
Die vom Bundesrat im November 2010 beschlossene Novellierung des Trinkwassergesetzes wird zum November 2011 in Kraft treten.
Für Vermieter von besonderem Interesse dürfte die Neufassung der Paragraphen 13 und 14 sein. Vermieter haben dem Gesundheitsamt all jene Wasserversorgungsanlagen anzuzeigen, in denen sich eine Großanlage zur Wamwasserwärmung befindet und aus denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird.
Die Verordnung definiert Großanlagen als Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen sowie Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen dem Trinkwasserwärmer und der Entnahmestelle.
Die Inhaber solcher Anlagen unterliegen künftig auch einer geänderten Prüfpflicht auf Legionellen. Nebst der im Gesetz geregelten Frequenz und Ausführung der Prüfung kann das Gesundheitsamt in bestimmten Fällen weitergehende Prüfkriterien einfordern.
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