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Januar 2009 | Az. 16 Wx 97/03

Bauliche Veränderungen in Eigentumswohnanlagen

OLG Köln prüft Zustimmungsregelung

Sollen an einer Eigentumswohnanlage erforderliche bauliche Veränderungen vorgenommen werden, so ist grundsätzlich die Zustimmung aller Wohnungseigentümer einzuholen. Sofern in der in der Teilungserklärung geregelt wurde, dass die Zustimmung des Verwalters eingeholt werden muss, so ersetzt diese nicht die einstimmige Zustimmung, sondern ist neben der Zustimmung der restlichen Eigentümer erforderlich. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln (Az: 16 Wx 97/03).

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