EXTERN-Logo

Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns:

EXTERN-Haustechnik e.K.
Carl-Benz-Str. 12
33803 Steinhagen

Tel. 05204-9227-0
Fax 05204-922727

info@extern.eu
www.extern.eu

September 2010 | Az. VIII ZR 290/09

Eine Heizung, mehrere Gebäude

Müssen die Immobilien getrennt abgerechnet werden?

Der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 290/09) hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter bei einer Gebäudegruppe eine gemeinsame Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten vornehmen darf. Der BGH entschied, dass dies möglich ist, sofern die Gebäudegruppe durch eine Gemeinschaftsheizung versorgt wird, die schon zu Beginn des Mietverhältnisses bestand. Die Tatsache, dass nur eines der Gebäude im Mietvertrag als Mietsache genannt ist, ändert nichts an der Rechtmäßigkeit der zusammengefassten Abrechnung.

Der Bundesgerichtshof hat in ähnlich gelagerten Fällen gleichlautend geurteilt, siehe hierzu:

  • Az. VIII ZR 73/10
  • Az. VIII ZR 151/10

Ihre nächsten Themen

Infos zur Hausverwaltung

News

Heizkostenabrechnung

Betriebskosten-abrechnung


Wechseln Sie zu EXTERN!

Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?

Wir rufen Sie zur Wunschzeit zurück (Mo-Fr 8.00 - 17.00 Uhr)!

Haben Sie Fragen?

Aufgrund technischer Probleme können wir vorübergehend kein Rückrufformular anbieten. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an info@extern.eu mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns unverbindlich an!