EXTERN-Logo

Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns:

EXTERN-Haustechnik e.K.
Carl-Benz-Str. 12
33803 Steinhagen

Tel. 05204-9227-0
Fax 05204-922727

info@extern.eu
www.extern.eu

März 2019 | Az. 25 S 22/18

Einsicht in E-Mail-Liste der Wohnungseigentümergemeinschaft

LG Düsseldorf klärt Datenschutzfrage

Das Landgericht Düsseldorf lehnte in einem Urteil (Az. 25 S 22/18) das Ansinnen eines Sondereigentümers ab, Einsicht in die E-Mail-Adressliste der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erhalten. E-Mail und Telefonkontakte gelten gemeinhin als "freiwillige" Elemente der Datenerhebung, im Gegensatz zur postalischen Adresse. Daher könne zwar Einsicht in die Verwaltungsunterlagen genommen werden und hierüber ggf. auch die Mailadresse jedes einzelnen Wohnungseigentümers eingesehen werden; eine Pflicht auf Herausgabe einer ggf. geführten Liste seitens des Verwalters bestehe jedoch nicht.

Es sei an dieser Stelle kurz darauf hingewiesen, dass der Verwalter des Gemeinschaftseigentums auch als Verantwortlicher für den Datenschutz gilt. Werden (gerade auch im Hinblick auf dieses Urteil) alle Eigentümer über Verteilerlisten informiert, so ist darauf zu achten, dass die Datenschutzbestimmung bezüglich der erteilten Einwilligungen nicht verletzt werden.

Ihre nächsten Themen

Infos zur Hausverwaltung

News

Heizkostenabrechnung

Betriebskosten-abrechnung


Wechseln Sie zu EXTERN!

Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?

Wir rufen Sie zur Wunschzeit zurück (Mo-Fr 8.00 - 17.00 Uhr)!

Haben Sie Fragen?

Aufgrund technischer Probleme können wir vorübergehend kein Rückrufformular anbieten. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an info@extern.eu mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns unverbindlich an!