Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns:
EXTERN-Haustechnik e.K. Carl-Benz-Str. 12 33803 Steinhagen |
Tel. 05204-9227-0 Fax 05204-922727 |
info@extern.eu www.extern.eu |
September 2019 | Az. 67 S 101/17
Im vorliegenden Fall rechnete der Mieter die Heiz- und Warmwasserkosten gemäß erfasstem Verbrauch ab, hatte jedoch keinen Wärmezähler zur Erfassung der auf die zentrale Warmwasserversorungsanlage entfallende Wärmemenge installiert. Dieser ist gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV normalerweise vorgeschrieben.
Das Landgericht Berlin (Az. 67 S 101/17) urteilte, dass dem Mieter dennoch kein Kürzungsrecht zusteht.
Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?
Wir rufen Sie zur Wunschzeit zurück (Mo-Fr 8.00 - 17.00 Uhr)!
Aufgrund technischer Probleme können wir vorübergehend kein Rückrufformular anbieten. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an info@extern.eu mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns unverbindlich an!