EXTERN-Logo

Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns:

EXTERN-Haustechnik e.K.
Carl-Benz-Str. 12
33803 Steinhagen

Tel. 05204-9227-0
Fax 05204-922727

info@extern.eu
www.extern.eu

Oktober 2008 | Az. 12 U 6/07

Gelten extrem hohe Heizkosten als Wohnungsmangel?

Gerichtsurteil zur möglichen Minderung des Mietzinses

Das Kammergericht Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob eine Heizungsanlage, die für extrem hohe Heizungskosten verantwortlich ist, eine Mietzinsminderung rechtfertigt. Das Gericht sah dies aber nur in Ausnahmefällen gegeben - die Heizungsanlage muss schon einen erheblichen Fehler aufweisen (Urteil vom 28.04.2008, Az.: 12 U 6/07)

Im vorliegenden Fall klagte ein Mieter, weil er in seiner Wohnung, die durch ein Fernwärmenetz versorgt wurde, vergleichsweise hohe Heizkosten zu haben meinte. Da dies jedoch der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung keinen Abbruch tut, ist eine Mietzinsminderung nicht rechtens, da somit kein Mangel vorliegt. Im Gegenteil: Die Wohnung wurde nachweislich mit ausreichend Wärme versorgt. Weder konnte der Mieter eine besonders unwirtschaftliche Arbeitsweise zu vergleichbaren Fernwärmeanlagen nachweisen, noch muss der Vermieter seine Anlage ständig auf dem neuesten aktuellen Stand halten.

Ihre nächsten Themen

Infos zur Hausverwaltung

News

Heizkostenabrechnung

Betriebskosten-abrechnung


Wechseln Sie zu EXTERN!

Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?

Wir rufen Sie zur Wunschzeit zurück (Mo-Fr 8.00 - 17.00 Uhr)!

Haben Sie Fragen?

Aufgrund technischer Probleme können wir vorübergehend kein Rückrufformular anbieten. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an info@extern.eu mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns unverbindlich an!