EXTERN-Logo

Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns:

EXTERN-Haustechnik e.K.
Carl-Benz-Str. 12
33803 Steinhagen

Tel. 05204-9227-0
Fax 05204-922727

info@extern.eu
www.extern.eu

Januar 2016 | Az. L 13 AS 164/14

Heizkostenrückzahlung: Kürzung von Hartz IV?

Guthaben nicht in jedem Fall anrechenbar

Im vorliegenden Fall hatte die Hartz-IV-Bezieherin einen monatlichen Betrag (Abschlagszahlung) an den Energieversorger zu zahlen. Die Abschlagszahlung lag deutlich über dem Betrag, den der Landkreis übernahm. Um die volle Abschlagszahlung leisten zu können, lieh sich die Frau Geld im Bekanntenkreis.

Zum Ende des Abrechnungszeitraums erhielt die Frau ein Guthaben auf nicht verbrauchte Beträge ausbezahlt, das wiederum nur einen Teil der von ihr aufgenommenen Summe abdeckte. Dennoch wollte der Landkreis die Rückzahlung auf seine Zahlungen anrechnen und diese nachträglich kürzen.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az. L 13 AS 164/14) urteilte, dass der Landkreis nicht berechtigt ist, die Zahlungen zu kürzen. Der Anteil des Landkreises sei vollständig aufgebraucht und dürfe daher nicht gekürzt werden. Die Rückzahlung stehe der Frau in vollem Umfang zur Begleichung ihrer aufgenommenen Summe zur Verfügung.

Das Gericht stellte außerdem klar, dass der Landkreis auch nicht von Hartz-IV-Beziehern erwarten dürfe, dass diese die Abschlagszahlungen an den Energieversorger eigenmächtig kürzen und somit vertragsbrüchig würden. Müsse sich der Bezieher Geld leihen oder die Abschläge aufsparen, um seine Zahlungen leisten zu können, dürfe ihm dies nicht zum Nachteil gereichen.

Ihre nächsten Themen

Infos zur Hausverwaltung

News

Heizkostenabrechnung

Betriebskosten-abrechnung


Wechseln Sie zu EXTERN!

Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?

Wir rufen Sie zur Wunschzeit zurück (Mo-Fr 8.00 - 17.00 Uhr)!

Haben Sie Fragen?

Aufgrund technischer Probleme können wir vorübergehend kein Rückrufformular anbieten. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an info@extern.eu mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns unverbindlich an!