Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns:
EXTERN-Haustechnik e.K. Carl-Benz-Str. 12 33803 Steinhagen |
Tel. 05204-9227-0 Fax 05204-922727 |
info@extern.eu www.extern.eu |
August 2019 | Az. 11 S 8/18
Das Landgericht Karlsruhe (Az. 11 S 8/18) hatte über die Frage zu urteilen, wie der Verbrauch der Heizkosten ermittelt werden kann, wenn dieser nicht korrekt erfasst werden kann.
In solchen Fällen, so das richterliche Urteil, könne beispielsweise auf Vergleichswerte ähnlicher Zeiträume zurückgegriffen werden, die für die betroffenen Räume bereits ermittelt wurden. EBenso könne auch der Durchschnittsverbrauch des Gebäudes oder der Nutzergruppen herangezogen werden. Dieser ermittelte Wert dürfe dann anstelle des erfassten Verbrauchs in die Kostenverteilung einfließen.
Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?
Wir rufen Sie zur Wunschzeit zurück (Mo-Fr 8.00 - 17.00 Uhr)!
Aufgrund technischer Probleme können wir vorübergehend kein Rückrufformular anbieten. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an info@extern.eu mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns unverbindlich an!