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Mai 2008 | Az. 8 W 404/07

Heizungsregler ersetzt: Wer bezahlt?

Gericht klärt Streitigkeit zwischen Eigentümergemeinschaft und Wohnungseigentümer.

Eigentümergemeinschaften haben für die Reparaturkosten von Heizungsreglern aufzukommen, da diese als Gemeinschaftseigentum anzusehen sind. Im vorliegenden Fall hatte ein Wohnungseigentümer ein defektes Thermostatventil austauschen lassen und die Kosten von der Eigentümergemeinschaft eingefordert, die diese Rechnung zunächst nicht begleichen wollte. (Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, Az 8 W 404/07)

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