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August 2015 | Az. 2-09 S 5/14
In seinem Urteil (Az. 2-09 S 5/14) hat das Landgericht Frankfurt/Main die Anfechtung einer Abrechnung verhandelt. In seinem Urteil entschied es, dass es möglich ist, diverse Teile der Abrechnung isoliert für ungültig zu erklären, sofern es sich um rechnerisch selbständige und abgrenzbare Teile handelt, die in der Kritik stehen.
In solchen Fällen führt die teilweise Ungültigkeit jedoch nicht dazu, dass die Abrechnung als ganzes ungültig ist, so das Landgericht.
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