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Juli 2011 | Az. XII ZR 61/05

Mietbindung für Wärmeverbrauchsmessgeräte

Zehnjährige Mietbindung für Geräte zur Wärmeverbrauchsmessung unwirksam.

In einem aktuellen Urteil (AZ: XIIZR61/05) hat der Bundesgerichtshof die zehnjährige Mietbindung für Geräte zur Wärmeverbrauchsmessung für unwirksam erklärt. Diese lange Bindungsfrist benachteilige die Kunden. Die Klage war von der Verbraucherzentrale Baden-Würrtemberg eingereicht worden und richtete sich gegen eine Klausel in den Geschäftsbedingungen eines Mitbewerbers, von der - so die Verbraucherzentrale - eine sechsstellige Zahl von Verträgen betroffen sei.

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