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Juli 2010 | Az. VIII 170/09

Muss der Mieter zusätzliche Zähler dulden?

Mieterin verweigert Zugang zur Wohnung

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ. VIII 170/09) verweigerte eine Mieterin ihrem Vermieter den Zugang zu ihrer Wohnung - zu Unrecht, wie der BGH entschied. Dieser wollte einen zusätzlichen Heizkostenverteiler einbauen und einen anderen neu kalibrieren, da mit dem bestehenden System der Wärmeverbrauch der Wohnung nicht vollständig erfassbar war.

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