EXTERN-Logo

Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns:

EXTERN-Haustechnik e.K.
Carl-Benz-Str. 12
33803 Steinhagen

Tel. 05204-9227-0
Fax 05204-922727

info@extern.eu
www.extern.eu

August 2006 | Az. VIII ZR 212/05

Pauschalen für Warmmiete und Heizkosten unzulässig

BGH sieht Kostenlast überwiegend beim Vermieter.

Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (Az.: ZR VIII 212/05) müssen sich Mieter nicht auf das Zahlen von Warmmieten oder Heizkostenpauschalen einlassen. Die Kosten für die zentrale Beheizung und die Warmwasserversorgung sind grundsätzlich verbrauchsabhängig abzurechnen. Anders lautende Vereinbarungen im Mietvertrag seien mit der geltenden Heizkostenverordnung nicht vereinbar und daher unwirksam.

Hiervon ausgenommen sind lt. Verordnung lediglich Gebäude mit maximal zwei Wohnungen, von denen der Vermieter die eine selbst bewohnt. Das Urteil bekräftigt die Anwendung der Verordnung auch auf Mietverträge, die vor Inkrafttreten der Heizkostenverordnung am 1. März 1981 abgeschlossen wurden.

Ihre nächsten Themen

Infos zur Hausverwaltung

News

Heizkostenabrechnung

Betriebskosten-abrechnung


Wechseln Sie zu EXTERN!

Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?

Wir rufen Sie zur Wunschzeit zurück (Mo-Fr 8.00 - 17.00 Uhr)!

Haben Sie Fragen?

Aufgrund technischer Probleme können wir vorübergehend kein Rückrufformular anbieten. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an info@extern.eu mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns unverbindlich an!