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März 2007 | Az. VIII ZR 123/06

Prüfung der Betriebssicherheit von Elektroanlagen umlagefähig

BGH regelt langjährige Streitfrage

Umlagefähige Betriebskosten oder Instandsetzungs/Instandhaltungskosten, die vom Vermieter zu tragen sind? Diese Frage stellt sich immer wieder im Rahmen von Abrechnungen. In seinem Urteil (VIII ZR 123/06) hat der BGH entschieden, dass Prüfungen der Betriebssicherheit an Elektroanlagen zu den umlagefähigen Kosten zählen, da er diese nicht nur im eigenen Interesse durchführe, sondern auch als Kosten einer "ordnungemäßen Bewirtschaftung" zu werten seien. Während die Mängelbeseitigung und die Verwaltungkosten komplett dem Vermieter obliegen, sei die Prüfung der Betriebssicherheit hierzu nicht zu zählen.

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