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Juli 2012 | Az. VIII ZR 327/11

Sozialwohnungen leichter kündbar

... wenn erhöhte Nebenkostenvorauszahlungen nicht bezahlt werden

Mieter von Sozialwohnungen, die die Richtigkeit Ihrer Nebenkostenabrechnung anzweifeln und daher die erhöhten Beträge zunächst nicht bezahlen, müssen zukünftig mit schnelleren fristlosen Kündigungen rechnen.

Im Normalfall darf ein Vermieter erst zwei Monate nach der rechtsgültigen Verurteilung des Mieters kündigen. Der Bundesgerichtshof urteilte (Az. VIII ZR 327/11), dass diese Regelung bei preisgebundenem Wohnraum nicht gilt. Hier kann der Vermieter die fristlose Kündigung im Falle des Nichtzahlens sofort und schon vor einem Rechtsverfahren zustellen.

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