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Januar 2015 | Az. 99 C 2552/13
Im vorliegenden Fall wollten sich Mieter, jeweils starke Raucher, gegen den Einbau von Rauchmeldern in ihrer Wohnung wehren. Sie führten zwei Argumente ins Feld: zum einen könne es durch ihr starkes Rauchen zu Fehlalarmen kommen, und zum anderen hätten sie selbst in einigen Zimmern bereits Rauchwarnmelder installiert.
Das Amtsgericht Halle (Az. 99 C 2552/13) entschied jedoch zu Gunsten des Vermieters - die Mieter hätten den Einbau zu dulden. Dies stelle eine Modernisierung der Wohnung dar, und Fehlalarme seien - auch bei starkem Rauchen - kein Härtegrund, zumal der Beweis fehle, dass es zu Fehlalarmen überhaupt komme. Durch den Einbau erhöhe sich zudem die Sicherheit für die Mieter; nicht zuletzt ist dies auch ein Grund für die entsprechenden Einbaupflichten für Rauchmelder in vielen Bundesländern.
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