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Januar 2015 | Az. 99 C 2552/13

Starke Raucher wollten keine Rauchmelder

Mieter stellten sich gegen Einbau

Im vorliegenden Fall wollten sich Mieter, jeweils starke Raucher, gegen den Einbau von Rauchmeldern in ihrer Wohnung wehren. Sie führten zwei Argumente ins Feld: zum einen könne es durch ihr starkes Rauchen zu Fehlalarmen kommen, und zum anderen hätten sie selbst in einigen Zimmern bereits Rauchwarnmelder installiert.

Das Amtsgericht Halle (Az. 99 C 2552/13) entschied jedoch zu Gunsten des Vermieters - die Mieter hätten den Einbau zu dulden. Dies stelle eine Modernisierung der Wohnung dar, und Fehlalarme seien - auch bei starkem Rauchen - kein Härtegrund, zumal der Beweis fehle, dass es zu Fehlalarmen überhaupt komme. Durch den Einbau erhöhe sich zudem die Sicherheit für die Mieter; nicht zuletzt ist dies auch ein Grund für die entsprechenden Einbaupflichten für Rauchmelder in vielen Bundesländern.

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