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Januar 2010 | Az. 27 C 955/07

Telefonkonferenz statt Mitgliederversammlung?

Urteil zur Auslegung des Wohnungseigentümergesetzes (WEG)

Was praktisch und zeitsparend klingt, wurde nun vom Amtsgericht Königstein (Az. 27 C 955/07) als unzulässig erklärt: Eine Telefonkonferenz ersetzt keine Mitgliederversammlung, denn - so das Gericht: "Eine Telefonkonferenz sieht das WEG nicht vor." Da im vorliegenden Fall auch keine schriftlichen Zustimmungen aller Eigentümer eingeholt wurden, sind die Beschlüsse hinfällig.

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