EXTERN-Logo

Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns:

EXTERN-Haustechnik e.K.
Carl-Benz-Str. 12
33803 Steinhagen

Tel. 05204-9227-0
Fax 05204-922727

info@extern.eu
www.extern.eu

Juli 2012 | Az. VIII ZR 2217/08

Umlage der Öltankreinigung

Bundesgerichtshof sieht Öltankreinigung als Teil der Betriebskosten

Der Bundesgerichtshof entschied in letzter Instanz einen "Dauerbrenner" im Rechtsstreit von Vermietern und Mietern: Handelt es sich bei der Reinigung des Brennstofftanks (in diesem Fall eines Öltanks) um eine nicht umlagefähige "Instandhaltung" oder um umlagefähige "Betriebskosten" im Sinne laufender Kosten?

In seinem Urteil (Az. VIII ZR 2217/08) ordnete der BGH die Kosten nun den Betriebskosten (gemäß $ 2 Nr. 4a) und damit den laufenden Kosten zu, die umlagefähig sind. Entscheidend sei, dass die Reinigung zur Aufrechterhaltung des Betriebs zwingend sei, auch wenn diese nicht jährlich nötig sei. Sie habe dennoch eine Regelmäßigkeit und könne in dem Jahr, in dem sie entstehe, auch auf die Heizkostenabrechnung umgelegt werden.

Ihre nächsten Themen

Infos zur Hausverwaltung

News

Heizkostenabrechnung

Betriebskosten-abrechnung


Wechseln Sie zu EXTERN!

Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?

Wir rufen Sie zur Wunschzeit zurück (Mo-Fr 8.00 - 17.00 Uhr)!

Haben Sie Fragen?

Aufgrund technischer Probleme können wir vorübergehend kein Rückrufformular anbieten. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an info@extern.eu mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns unverbindlich an!