EXTERN-Logo

Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns:

EXTERN-Haustechnik e.K.
Carl-Benz-Str. 12
33803 Steinhagen

Tel. 05204-9227-0
Fax 05204-922727

info@extern.eu
www.extern.eu

März 2012 | Az. VIII ZR 295/07

Verständlichkeit einer Betriebskostenabrechnung

Muss eine Abrechnung stets ALLE Erläuterungen enthalten?

Ein Wohnungsbesitzer klagte wiederholt gegen die Verwaltung der Wohnanlage. Im ersten Jahr ging es um Positionen in der Abrechnung, die nach Meinung des Klägers von einem "durchschnittlich interessierten, weder juristisch noch betriebswirtschaftlich gebildeten Menschen" nicht zu verstehen seien; daher sei die Abrechnung formal fehlerhaft. Die Verwaltung erläuterte dem Kläger daraufhin in einem anwaltlichen Schreiben die fraglichen Posten, wenn auch zu spät, um für die strittige Abrechnung noch eine formale Richtigkeit sicherzustellen. Der Bundesgerichtshof urteilte (Az. VIII ZR 295/07), dass für dieses erste Jahr tatsächlich eine mangelhafte Abrechnung vorliege.

Im Folgejahr rechnete die Verwaltung nach gleichem Schema ab, und der Wohnungsbesitzer erhob die gleichen Einwände wie im Vorjahr. In obigem Urteil definierte der Bundesgerichtshof jedoch, dass dem Wohnungsbesitzer durch das anwaltliche Schreiben des Vorjahres alle Informationen vorgelegen hätten, so dass die vorgenommenen Schlüsselungen formal nicht mehr zu beanstanden seien.

Ihre nächsten Themen

Infos zur Hausverwaltung

News

Heizkostenabrechnung

Betriebskosten-abrechnung


Wechseln Sie zu EXTERN!

Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?

Wir rufen Sie zur Wunschzeit zurück (Mo-Fr 8.00 - 17.00 Uhr)!

Haben Sie Fragen?

Aufgrund technischer Probleme können wir vorübergehend kein Rückrufformular anbieten. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an info@extern.eu mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns unverbindlich an!