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Juni 2010 | Az. unbekannt

Wem gehören Thermostatventile in Eigentumswohnungen?

... und wer zahlt für Reparatur und Ersatz?

Die oft vorherrschende Ansicht, Thermostatventile in Eigentumswohnungen seien Sondereigentum (also im Besitz des Eigentümers), ist im Falle einer zentralen Heizversorgung nicht richtig. Da die Ventile und sonstiges Zubehör, das zur Regelung der Heizwärme dient, für die Funktion der Gesamtanlage sowie zur gemeinschaftlichen Abrechnung notwendig sind, sind diese auch Gemeinschaftseigentum. Gemäß Urteil des OLG Stuttgart sind Reparatur- und Ersatzkosten gemäß § 16 Abs. 2 WEG daher durch die Gemeinschaft zu erbringen, sofern der Eigentümervertrag keine abweichende Einzelfallregelung trifft.

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