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Juni 2005 | Az. VIII ZR 220/05 & VIII ZR 191/05 & VIII ZR 57/04

Wenn die Nebenkostenrechnung ausbleibt

Urteile zu Maßnahmen und Fristen

Die Modalitäten, wann und wie ein Vermieter eine Nebenkostenabrechnung vorzulegen hat, sind recht genau geregelt. Genauere Informationen finden Sie auch im Artikel, den wir am Ende dieses Artikels für Sie verlinkt haben.

Dennoch kommt es in der Praxis zu Problemen, wenn Vermieter (z.B. wegen einer zu erwartenden hohen Rückzahlung an die Mieter) eine Abrechnung schlicht nicht erstellen. Der Bundesgerichtshof hat sich in mehreren Urteilen mit dieser Problematik befasst, und diese stellen wir hier nocheinmal in einer Übersicht zusammen:

Unverschuldete verspätete Abrechnung

In manchen Fällen kann der Vermieter die geforderten Fristen nicht einhalten, da er erst verspätet Kenntnis von Kosten erhält, z.B. wenn ein kommunaler Bescheid erst verzögert eintrifft. In diesem Fall kann der Vermieter die Abrechnung auch verspätet abrechnen, allerdings muss er dies innerhalb von drei Monaten nach Eintreffen der fehlenden Kostenbescheide tun, ansonsten sind die Nachforderungen hinfällig (Az. VIII ZR 220/05).

Druckmittel: Einbehaltung der Vorauszahlungen

Rechnet der Vermieter partout nicht ab, kann der Mieter entweder vor Gericht ziehen, oder er behält auf Basis des § 273 BGB die Vorauszahlungen ein. Er kann allerdings nur künftige Vorauszahlungen zurückbehalten, während er bereits geleistete Vorauszahlungen nicht einfach zurückfordern kann, solange das Mietverhältnis besteht (Az. VIII ZR 191/05).

Was tun, wenn das Mietverhältnis endet?

Der Mieter zieht aus, der Vermieter rechnet nicht ab, das Druckmittel "Zurückbehaltung von Vorauszahlungen" entfällt - in diesem Fall hat der Mieter das Recht, die bereits geleisteten Vorauszahlungen zurückzufordern (Az. VIII ZR 75/04). Legt der Mieter noch eine Abrechnung vor, kann er Nachzahlungen bis zur max. Höhe der ehemaligen Vorauszahlungen erheben - darüberhinaus gehende Beträge sind nicht möglich.

 

Ausführliche Informationen zu diesem Thema

In einem Infoartikel haben wir das Thema "Verspätete oder nicht eintreffende Nebenkostenabrechnung" etwas vertieft:

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