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April 2009 | Az. VIII ZR 86/08

Wie hoch ist Anteil von Terrassenflächen an der Mietfläche?

BGH klärt Anrechnungsfähigkeit

Der Bundesgerichtshof erlaubt Vermietern für Mietverträge vor dem Jahr 2004, die Terrassenfläche mit bis zu der Hälfte in die Wohnfläche einfließen zu lassen (Az VIII ZR 86/08). Dies sei möglich, solange es keine andere Vereinbarung zwischen den Parteien gäbe oder ortsüblich anders berechnet würde. Die Klage der Mieterin, die diese 50%ige Anrechnung zu hoch angesetzt sah und daher die Miete gekürzt hatte, wurde abgewiesen.

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