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Januar 2010 | Az. 1 S 288/08
Nachdem er zwei Jahre in einer Wohnung gelebt hatte, zog ein Mieter aus und verlangte von seinem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung. Da diese zunächst nicht erstellt wurde, zog er vor Gericht, wo der Vermieter im Laufe des Verfahrens eine Nebenkostenabrechnung präsentierte, die sich über 13 Monate erstreckte.
Das Landgericht Gießen (Az: 1 S 288/08) stufte diese Abrechnung der Nebenkosten als nicht zulässig und damit formell unwirksam ein. Eine Nebenkostenabrechnung dürfe maximal ein Jahr umfassen.
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