
Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns:
| EXTERN-Haustechnik e.K. Carl-Benz-Str. 12 33803 Steinhagen |
Tel. 05204-9227-0 Fax 05204-922727 |
info@extern.eu www.extern.eu |
August 2010 | Az. V ZR 235/04
Normalerweise gilt: Mietern oder Wohnungseigentümern darf Strom, Wasser und Gas nicht ohne weiteres abgestellt werden, wenn sie die Nebenkosten nicht zahlen. In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 235/04) entschieden, dass diese Regelung jedoch ihre Grenzen hat.
Im vorliegenden Fall war ein Wohneigentümer mehr als 6 Monate lang mit den Zahlungen für Energie und Wasser in Verzug. Die Wohneigentümergemeinschaft beschloss daraufhin, das Abstellen der entsprechenden Leitungen zu beauftragen. Gegen dieses Vorgehen zog der Eigentümer vor Gericht - der BGH entschied jedoch zu Gunsten der Wohneigentümergemeinschaft. Dies sei darin begründet, das deren Beschluss rechtskräftig sei, und es handle sich auch um einen "hohen Zahlungsrückstand" des Eigentümers.
Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?
Wir rufen Sie zur Wunschzeit zurück (Mo-Fr 8.00 - 17.00 Uhr)!
Aufgrund technischer Probleme können wir vorübergehend kein Rückrufformular anbieten. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an info@extern.eu mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns unverbindlich an!