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Seit dem 1. Dezember 2021 sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, mit der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung detaillierte Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen bereitzustellen. Diese sogenannten ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IdA) haben das Ziel, durch mehr Transparenz beim Energieverbrauch den Wärmebedarf zu senken und damit aktiv CO2 einzusparen.
Die IdA basiert auf der novellierten Heizkostenverordnung, die als nationale Umsetzung der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) dient. Mit dieser Verordnung möchte die Bundesregierung einen weiteren Beitrag zur Erreichung des europäischen Klimaziels leisten: eine nachhaltige Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % bis 2030 (im Vergleich zu 1990).
Fast Die Hälfte aller Wohnungen in der Europäischen Union befinden sich in Mehrfamilienhäusern, die oft mit zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen ausgestattet sind. Für die Bewohnerinnen und Bewohner solcher Gebäude ist es von großer Bedeutung, klare und präzise Verbrauchsinformationen zu erhalten.
Unsere Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen, ergänzt durch die IdA-Informationen, bieten den Nutzenden die Möglichkeit, ihr Verbrauchsverhalten gezielt anzupassen. Dadurch können sie nicht nur Energie und Kosten sparen, sondern auch aktiv zum Klimaschutz beitragen.
Die IdA bietet umfassende Informationen, die den Energieverbrauch transparenter machen:
Die IdA richtet sich an Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gewerbetreibende, die direkten Einfluss auf ihren Energieverbrauch haben. Sie erhalten diese Informationen über ihre Vermieter oder Verwalter.
Links und Verweise auf weiterführende Informationen.
Die IdA zeigt transparent, welche Steuern, Abgaben und Zölle in den Kosten der verschiedenen Energieträger enthalten sind. Eine Übersicht zu Energieträgern wie Erdgas, Fernwärme, Heizöl oder Strom finden Sie hier.
Alles auf einen Blick
Die Informationen zur Verbrauchsabrechnung (IdA) dienen der Transparenz und helfen Bewohnerinnen und Bewohnern, ihren Energieverbrauch besser zu verstehen und zu bewerten.
Sie ermöglichen:
Wer erhält die IdA?
Die IdA wird gesetzlich vorgeschrieben und ist in jeder Heizkostenabrechnung enthalten. Eine Abwahl ist nicht möglich.
Darstellung in kWh/m²?
Der Energieverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter und Abrechnungszeitraum angegeben, um Vergleiche mit Durchschnittswerten zu erleichtern.
Bewertung des Verbrauchs?
Die IdA bietet zwei Vergleichswerte:
Faktoren wie Gebäudebeschaffenheit oder Wohnlage können den Verbrauch beeinflussen.
Berücksichtigung der Witterung?
Verbrauchswerte werden durch Klimafaktoren angepasst, um regionale Wetterunterschiede fair zu berücksichtigen.
Unterschiede zu unterjährigen Verbrauchsinformationen?
Abweichungen entstehen, da unterjährige Informationen auf Schätzungen basieren, während Abrechnungen tatsächliche Daten wie Leitungsverluste einbeziehen.
Weiterführende Verbraucherinformationen:
Für weiterführende Informationen zu Energieeffizienzmaßnahmen, Vergleichsprofilen oder technischen Spezifikationen für energieverbrauchende Geräte empfehlen wir die Energieberatung der Verbraucherzentralen:
Die IdA ist ein unverzichtbares Instrument, um den Energieverbrauch transparenter zu gestalten und aktiv zur Reduktion von CO2-Emissionen beizutragen. Mit der IdA erhalten Bewohnerinnen und Bewohner alle relevanten Informationen, um ihren Energieverbrauch besser zu verstehen und zu optimieren.
Haben Sie Fragen zur IdA oder benötigen Unterstützung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Was Sie zur Erstellung der ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IdA) beitragen müssen.
Damit die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IdA) korrekt erstellt werden können, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
Hier finden Sie Ihre Daten:
So übermitteln Sie Ihre Daten:
Die IdA ermöglicht es den Bewohnenden:
Ja, gemäß Heizkostenverordnung besteht eine gesetzliche Informationspflicht, die IdA zusammen mit der Heizkostenabrechnung bereitzustellen. Die IdA wird von uns mit der jährlichen Heizkostenabrechnung erstellt. Ein separater Auftrag ist nicht erforderlich. Somit erhalten alle Bewohnenden die IdA automatisch mit ihrer jährlichen Nutzereinzelabrechnung.
Ja, gemäß § 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung sind die Kosten der IdA umlagefähig.
Die Verbrauchswerte werden in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter und Abrechnungszeitraum angegeben. Diese einheitliche Darstellung erleichtert den Vergleich mit Durchschnittswerten.
Die IdA enthält zwei Vergleichswerte:
Diese Werte helfen, den eigenen Verbrauch besser einzuordnen.
Abweichungen zu unterjährigen Verbrauchsinformationen
Unterschiede können aufgrund unterschiedlicher Berechnungsansätze entstehen:
Witterungsbereinigung
Die Verbrauchswerte werden mithilfe eines Klimafaktors angepasst, der vom Deutschen Wetterdienst bereitgestellt wird. Dadurch werden regionale klimatische Bedingungen berücksichtigt.
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Wir rufen Sie zur Wunschzeit zurück (Mo-Fr 8.00 - 17.00 Uhr)!
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