Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns:
EXTERN-Haustechnik e.K. Carl-Benz-Str. 12 33803 Steinhagen |
Tel. 05204-9227-0 Fax 05204-922727 |
info@extern.eu www.extern.eu |
August 2015 | Az. VIII ZR 193/14
In seinem Urteil vom Mai 2015 (Az. VIII ZR 193/14) hat der Bundesgerichtshof die Anwendbarkeit der VDI 2077 - Beiblatt Rohrwärme - (im Folgenden kurz "Norm" genannt) im Rahmen der Abrechnung nach der Heizkostenverordnung bestätigt.
Bis dato war die Anwendbarkeit der sog. Rohrwärmeabgabe auch in Fachkreisen und in der Rechtssprechung durchaus umstritten.
Folgende Punkte zur Anwendung der Norm hat der BGH in seinem Urteil geklärt:
Praktische Umsetzung des Urteils
In der Praxis empfiehlt es sich, weiterhin den Rechenweg anzugeben, falls diese Norm zur Anwendung gelangt, da es aus urheberrechtlichen Gründen nicht möglich ist, die VDI 2077 - Beiblatt Rohrwärme - den Abrechnungen beizufügen. Ohne diese Angaben drohen Auseinandersetzungen mit den Mietern. Mindestangaben sind die Basisempfindlichkeit der EHKV und der berechnete Verbrauchswärmeanteil sowie die abgelesenen Verbrauchseinheiten der Liegenschaft.
Der BGH hat nicht geklärt, ob die o.g. Ausführungen auch dann gelten, wenn nicht alle drei Kriterien der Norm vollständig erfüllt sind, um diese zur Anwendung zu bringen. Im vorliegenden Fall waren alle drei Anwendungskriterien erfüllt.
Weitere Urteile anderer Instanzen
Das AG Bayreuth (Az. 102 C 1359/13) hat geurteilt, dass bei einer deutlichen Unterschreitung des Grenzwertes von 34% (Anteil des zählererfassten Wärmeverbrauchs am Gesamtverbrauch) der Vermieter KEINEN Ermessenspielraum mehr hat. Es ist dann die VDI-Richtlinie anzuwenden.
Grundlegende Informationen finden Sie auf unserer Seite in folgenden Artikeln:
Verfahren zur Berücksichtigung der Rohrwärmeabgabe
Rohrwärmeabgabe bei Einrohrheizungen
Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?
Wir rufen Sie zur Wunschzeit zurück (Mo-Fr 8.00 - 17.00 Uhr)!
Aufgrund technischer Probleme können wir vorübergehend kein Rückrufformular anbieten. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an info@extern.eu mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns unverbindlich an!