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Januar 2015

NEU: EXTERN-Service zur Meldepflicht für neue Messgeräte

Meldepflicht durch EXTERN regeln lassen

Vermieter müssen lt. Mess- und Eichgesetz (MessEG) neu eingebaute Messgeräte behördlich melden.

EXTERN wird seinen Kunden anbieten, diese Pflichtaufgaben zu übernehmen und die Kommunikation mit der jeweils zuständigen Behörde zu regeln.

Infos zu diesem neuen EXTERN-Service, zu den Leistungen und Preisen finden Sie voraussichtlich ab Februar 2015 hier auf unserer Internetseite.

 

Weitere Infos zum MessEG

Weiterführende Informationenfinden Sie in unserem Artikel zum MessEG:

Mess- und Eichgesetz

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