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Juli 2011 | Az. 2 S 2938/08

Umsetzung der gesplitteten Abwassergebühren

Kommunen in Baden-Württemberg benötigen neue Umlageregelung

Nicht zuletzt aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Mannheims (Az. 2 S 1938/08) müssen die Kommunen Baden-Württembergs neue Regelungen zur Splittung der Abwassergebühren erlassen. Diese sollen zukünftig die Kosten für Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt berechnen und ausweisen. Die Berechnung auf Basis des gelieferten Frischwassers wurde vom Gericht als unzulässig abgelehnt.

Die neue Regelung soll für den Eigentumsbesitzer mehr Anreize bieten, das Regenwasser vor Ort zu nutzen, anstatt es in die Kanalisation abfließen zu lassen, wodurch es Kosten verursacht. Dies wird möglich, indem der versiegelte Grundstücksboden durchlässiger gestaltet wird oder Regenzisternen zum Einsatz kommen (zur Verwendung im Garten oder im Haus selbst).

Wie wird die Umstellung auf die neue Regelung aussehen?

Die Kommunen stellen im Laufe des Jahres 2011 sukzessive auf die neue Regelung um. Hierfür werden zunächst Luftbildaufnahmen der Grundstücke angefertigt, zudem werden über Fragebögen, die an die Immobilienbesitzer verschickt werden, die Grundstücksflächen und deren Regendurchlässigkeit erhoben.

Auf dieser Basis wird der Eigentümer dann informiert, wie die getrennten Gebühren (die ersten Aussagen zufolge in der Summe nicht erhöht werden sollen) wie gefordert in Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt werden und ab wann die Umstellung in der Gebührenerhebung erfolgt.

Tritt die Regelung in Kraft, sind dann vom Hauseigentümer bzw. Verwalter die Mieter bzw. Wohnungseigentümer zu informieren. Bestehende Miet- und Eigentümerverträge sollten umgehend an die neuen Regelungen angepasst werden, damit es bei der Abrechnung der Betriebskosten nicht zu Umstimmigkeiten kommt. Hier gilt es insbesondere zu beachten, dass eine Umlage der Niederschlagswassergebühren nach Wasserverbrauch nicht zulässig ist (denn so wurden die Gebühren bisher ja erhoben); es empfiehlt sich die Umlage per Quadratmeter (Wohnfläche oder Nutzfläche) vorzunehmen.

Diese Abrechnung kann EXTERN für Sie durchführen - idealerweise im Rahmen der sowieso bereits zu erstellenden Abrechnung für Heizung, Warm- und Kaltwasser. Ergänzen Sie Ihre Abrechnung einfach um eine EXTERN-Betriebskostenabrechnung, in der Sie nicht nur die Gebühren für Niederschlagswasser, sondern auch alle anderen mietvertraglich vereinbarten "kalten Nebenkosten" umlegen können. Ihre Mieter erhalten so eine übersichtliche und komplette Gesamtabrechnung und Sie stellen damit die Umlage aller Betriebskosten sicher.

Für Fragen dazu steht Ihnen Ihr Ansprechpartner in der Abrechnung gerne zur Verfügung.

 

 

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